SAUERUNDKOHL verbessern die Welt und machen das Leben sicherer! Versprochen!
Deshalb beginnen wir heute eine Serie über Jugendliteratur, denn gerade durch das Lesen wird das Rechtsverständnis unserer Jugend ja maßgeblich geprägt. Und gerade die Kinder- und Jugendliteratur strotzt oft vor Rechtsbeugung, Rechtsbruch, Mord und Totschlag.
SAUERUNDKOHL räumen ab und klären auf!
Beginnen wir mit einer besonders tragischen Geschichte, die bereits länger zurück liegt. Es ist ein schöner Sommertag auf dem Land. Die Blumen blühen …
… eine junge Adlige spielt am Brunnen mit ihrem goldenen Ball. Der Ball fällt in den Brunnen.
Damit beginnt ein Reigen von skrupelloser Erpressung und beispielloser Gewalt. Der Frosch, männlich, unbekannten Alters, und im Besitz einer Tauchausbildung, bietet an, den Ball aus dem Brunnen zu holen. Allerdings fordert er, die Notlage der jungen Adeligen erkennend und ausnutzend, Gegenleistungen.
Dabei wäre besagter Frosch, lediglich Besitzer des Balles, der Prinzessin gegenüber zur Herausgabe verpflichtet! Ist sie doch Eigentümerin des Balles im Sinne des BGB § 903.
Als Gegenleistung fordert der Frosch
- erstens vom Tellerchen der jungen Adligen essen zu dürfen und
- zweitens im Bettchen der Prinzessin schlafen zu dürfen.
Bewerten wir ersteres als hygienisch überaus bedenklich, ist die zweite Forderung ein Straftatbestand, ein erpresserischer Akt und eine verwerfliche Aufforderung zur Unzucht. Schließlich ist weiter davon auszugehen, dass die Adlige noch minderjährig ist. Den Geschlechtsakt mit Tieren, hier Reptilien, möchten wir uns in seiner Abscheulichkeit nicht weiter ausmalen.
In Anbetracht ihrer Notlage und auf Grund mangelnder Rechtskenntnis willigt die junge Adelige zumindest vordergründig ein.
So etwas hat in der Kinder- und Jugendliteratur nichts zu suchen!
Der Reigen bedenklicher Handlungen geht aber weiter: Als die Prinzessin sich nach Herausgabe ihres Eigentums dem Vollzug der Abrede durch Flucht entzieht, fordert der Frosch schamlos die Einhaltung des Handels bei den Erziehungsberechtigten der Prinzessin ein. Dabei müsste er sich aber der abgrundtiefen Verwerflichkeit seiner Forderung bewusst sein.
Verblüffenderweise gehen die Erziehungsberechtigten im Sinne eines „pacta sunt servanda“ – Verträge müssen eingehalten werden – auf die Forderungen des Frosches ein, machen sich also der Kuppelei im Sinne des § 180 StGB schuldig!
DA HABEN WIR ES: Rechtsverstoß auf Rechtsverstoß! Das genügt für Teil 1 unserer Serie!
Morgen geht es weiter mit dem zweiten teil von Frosch und Recht!
… dann sagen wir Ihnen, warum die junge Adlige nach der Tötung des Reptils auf mildernde Umstände vertrauen darf und warum Heilpraktiker und Schamanen mit dem Versprechen, Frösche in Prinzen verwandeln zu können, überaus vorsichtig sein sollten.
Findet hier das Heilmittelwerbegesetz Anwendung?
Außerdem stellen wir die Frage, welche Sicherungspflichten für Metallbänder im Straßenverkehr gelten.
In den nächsten Folgen geht es dann brandheiß und aktuell um die Durchsetzung des Anspruchs Minderjähriger auf Essen und Wohnung, Nötigung, Kinderarbeit und sogar Mord und schließlich um einen Schneider, der mit dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) in Konflikt kommt.
Bleiben Sie dabei!!! … und dran!!!
SAUERUNDKOHL! Knallhart recherchiert, Fakten, Fakten, Fakten. Mit SAUER und mit KOHL und mit Recht!