HAARIG: RAP Unzel und der Sprechgesang

Wieder sind SAUERUNDKOHL dem Thema „Gewalt in der Jugendliteratur“ auf der Spur.

Diesmal geht es um die vorbestrafte Rosi N. Ski, alias RAP Unzel, die nach einem Gefängnisausbruch zu guter letzt zum heimischen Glück findet.

Aber lesen Sie selbst:

In schwerer Zeit, als das Wünschen noch geholfen hat, macht sich eine Jugendliche des Salatraubs im nachbarlichen Garten schuldig.

Würden hier heute Jugendstrafrecht, Ersttäterschaft, Geringfügigkeit des entstandenen Schadens und das soziale Umfeld – die Mutter ist schwer krank – strafmildernd wirken, ging damals der Hammer der judikativen Gewalt gnadenlos nieder:

Das junge Frau, Rosi N. Ski (17), wird zu 3 Jahren 4 Monaten Einzelhaft ohne Bewährung verurteilt. Schließlich trug sie während der Tat eine Salat-schleuder bei sich!  

Die Strafe muss Rosi N. Ski in einem Turm verbringen, der nur von außen zugänglich ist. – Ein unsinniges Zellenkonstrukt! Die Architektenhaftung war zu dieser Zeit noch nicht erfunden.

Die Justizvollzugsbeamten müssen  sich kletternd Zugang zur Zelle verschaffen, was zu häufigen Beschwerden der Polizeigewerkschaft wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen führt.

Im zweiten Haftjahr kommt es zu einem spektakulären Ausbruchsversuch: Der junge Kleinkriminelle Revlon von B. verschafft sich Zugang zum Zellentrakt und überwältigt eine der Vollzugsbeamtinnen, die 46-jährige  Lore Ahl.

Rosi N. Ski und Mario von B. fliehen aus der Strafanstalt und setzen sich nach einer haarsträubenden Verfolgungsjagd nach Frankreich ab. Rosi N. Ski arbeitet als Hairmodell. Wiederholt können die beiden sich der Festnahme durch die französische Polizei nur um Haaresbreite entziehen.

Im Mai des Folgejahres kehrt Rosi N. Ski nach Deutschland zurück. Sie hat Haare wie ein Tannenbaum und kann deshalb nicht mehr als Hairmodell arbeiten.

Rosi N. Ski gründet eine Haarpflegeserie, wird Darstellerin im Musical „Hair“ und wird unter dem Künstlernamen RAP Unzel eine der Ikonen des Sprechgesangs.

1972 heiratet sie den Schauspieler Telly Savalas, und lebt seither mit ihm in harmonischer Partnerschaft. Die Kinder Haarald, Haarkan und Haardy besuchen das Hardenberg Gymnasium.

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GEHEIMNISVOLL! Jugendliteratur in Deutschland

SAUERUNDKOHL verbessern die Welt und machen das Leben sicherer! Versprochen!

Deshalb beginnen wir heute eine Serie über Jugendliteratur, denn gerade durch das Lesen wird das Rechtsverständnis unserer Jugend ja maßgeblich geprägt. Und gerade die Kinder- und Jugendliteratur strotzt oft vor Rechtsbeugung, Rechtsbruch, Mord und Totschlag.

SAUERUNDKOHL räumen ab und klären auf!

Beginnen wir mit einer besonders tragischen Geschichte, die bereits länger zurück liegt. Es ist ein schöner Sommertag auf dem Land. Die Blumen blühen …

… eine junge Adlige spielt am Brunnen mit ihrem goldenen Ball. Der Ball fällt in den Brunnen.

Damit beginnt ein Reigen von skrupelloser Erpressung und beispielloser Gewalt. Der Frosch, männlich, unbekannten Alters, und im Besitz einer Tauchausbildung, bietet an, den Ball aus dem Brunnen zu holen. Allerdings fordert er, die Notlage der jungen Adeligen erkennend und ausnutzend, Gegenleistungen.

Dabei wäre besagter Frosch, lediglich Besitzer des Balles, der Prinzessin gegenüber zur Herausgabe verpflichtet! Ist sie doch Eigentümerin des Balles im Sinne des BGB § 903.

Als Gegenleistung fordert der Frosch

  • erstens vom Tellerchen der jungen Adligen essen zu dürfen und
  • zweitens im Bettchen der Prinzessin schlafen zu dürfen.

Bewerten wir ersteres als hygienisch überaus bedenklich, ist die zweite Forderung ein Straftatbestand, ein erpresserischer Akt und eine verwerfliche Aufforderung zur Unzucht. Schließlich ist weiter davon auszugehen, dass die Adlige noch minderjährig ist. Den Geschlechtsakt mit Tieren, hier Reptilien, möchten wir uns in seiner Abscheulichkeit nicht weiter ausmalen.

In Anbetracht ihrer Notlage und auf Grund mangelnder Rechtskenntnis willigt die junge Adelige zumindest vordergründig ein.

So etwas hat in der Kinder- und Jugendliteratur nichts zu suchen!

Der Reigen bedenklicher Handlungen geht aber weiter: Als die Prinzessin sich nach Herausgabe ihres Eigentums dem Vollzug der Abrede durch Flucht entzieht, fordert der Frosch schamlos die Einhaltung des Handels bei den Erziehungsberechtigten der Prinzessin ein. Dabei müsste er sich aber der abgrundtiefen Verwerflichkeit seiner Forderung bewusst sein.

Verblüffenderweise gehen die Erziehungsberechtigten im Sinne eines „pacta sunt servanda“ – Verträge müssen eingehalten werden – auf die Forderungen des Frosches ein, machen sich also der Kuppelei im Sinne des § 180 StGB schuldig!

DA HABEN WIR ES: Rechtsverstoß auf Rechtsverstoß! Das genügt für Teil 1 unserer Serie!

Morgen geht es weiter mit dem zweiten teil von Frosch und Recht!

… dann sagen wir Ihnen, warum die junge Adlige nach der Tötung des Reptils auf mildernde Umstände vertrauen darf und warum Heilpraktiker und Schamanen mit dem Versprechen, Frösche in Prinzen verwandeln zu können, überaus vorsichtig sein sollten.

Findet hier das Heilmittelwerbegesetz Anwendung?

Außerdem stellen wir die Frage, welche Sicherungspflichten für Metallbänder im Straßenverkehr gelten.

In den nächsten Folgen geht es dann brandheiß und aktuell um die Durchsetzung des Anspruchs Minderjähriger auf Essen und Wohnung, Nötigung, Kinderarbeit und sogar Mord und schließlich um einen Schneider, der mit dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) in Konflikt kommt.

Bleiben Sie dabei!!! … und dran!!!

SAUERUNDKOHL! Knallhart recherchiert, Fakten, Fakten, Fakten. Mit SAUER und mit KOHL und mit Recht!