Die Helden vom Finanzamt! – Der Fiskus ist feige !!

Mit der Besteuerung großer und internationaler Unternehmen tun sich EU, die Bundesregierung und die deutschen Finanzämter schwer. In der EU kann man sich auf eine Digitalsteuer nicht einigen, und international agierende Konzerne finden europäischen und nationale Versuche der Verhaltensbeeinflussung,  wie die DSGVO, eher lustig bis armselig.

Das Prinzip ist eigentlich einfach:  Die Infrastuktur, Sicherheit und den Komfort reicher Länder nutzt man gern. Auch Umsatz läst sich hier hervorragend erwirtschaften. Steuern zahlt man da aber lieber nicht.

Beim so genannten Otto Normalverbraucher ist das einfacher: Der ist vor Ort und wehrt sich weniger und ist es ja schon gewohnt, dass er immer blecht, wenn der Staat nicht mehr weiter weiß.

Und genauso, wie man in der Schule immer die kleinen und schwachen verdroschen hat, machte es das Finanzamt München jetzt mit den google Werbekunden und der Steuer:

Man hat entdeckt, dass man für die Nutzung des google Algorythmus eine Art Quellensteuer erheben könnte und das rückwirkend.

Der § 50 a ESTG finden Anwendung!

Statt google für ihre Werbeumsätze in Deutschland zur Kasse zu bitten, fordert man jetzt von den google Kunden Geld dafür, dass sie das google Know How bei der Einblendung der Ads nutzen.

Also ein großes Lob an die Betriebsprüfer des Finanzamts München III: Die Entschiedenheit und Kreativität, die unseren Politikern beim Umgang mit google, facebook und Co. fehlt, haben Sie bewiesen!

Allerdings wollen die Hessen da schon mal nicht mitmachen,- also wird es schwierig mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (GG).

Zurückholen können die besteuerten Unternehmen sich das Geld, so dass Finanzamt , ja von google.

Klar – wenn`s der Staat schon nicht schafft !

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