Als der Staat noch das Gewissen prüfte – macht den 30.6. zum Gedenktag staatlicher Willkür !!!

Die wenigsten erinnern sich: Früher hat auch die demokratische Bundesrepublik – über die DDR wollen wir gar nicht reden –  das Gewissen ihrer (jungen, männlichen) Bürger umfangreich und ordentlich geprüft, wenn es um die Frage Wehr- oder Zivildienst ging.

Zuerst hatte man seine Entscheidung  schriftlich zu begründen und danach vor einem  Prüfungsausschuss beim zuständigen Kreiswehrersatzamt, der aus einem Vorsitzenden (zum Richteramt befähigter Angehöriger der Bundeswehr)  und drei gewählten Beisitzern bestand, zu verteidigen.

Der Fragenkanon war spannend:

Angefangen von der russischen Horde, die die eigene Freundin bedroht und man hat zufällig eine Waffe dabei … Würde Mann nicht doch schießen? Na, also!

Berühmt wurde 1970 „Vorsitzende“ Oberregierungsrats Martin Treut mit der Frage: „Sind Sie Autofahrer?“ Als der Verweigerer bejahte, war klar: „Sie wissen doch, dass jährlich auf den Straßen der Bundesrepublik 17.000 Menschen sterben. Da dürften Sie als Pazifist eigentlich kein Auto fahren.“

Antrag  abgelehnt.

Während einem 1949 noch lieber die Hand abfallen sollte, bevor man eine Waffe anfasst (Franz Josef Strauss), brauchte man in den 60 er und 70 er Jahren die Sollstärke in der Freiwilligenarmee und, weil sich da viele „drücken“ wollten, entschieden Bürger über das Gewissen anderer Bürger und schämten sich dafür nicht.

Erst als der Zivi zum unverzichtbaren, billigen Element der sozialen Dienste wurde, wurde auch das mit der Gewissensprüfung lockerer gesehen.

Die Moral folgt dem Bedarf.

Ein politischer Sündenfall dem die demokratische Bundesrepublik jährlich gedenken sollte!

Dass das im damals „anderen Teil“  Deutschlands kein bisschen besser war, ist unbestritten, aber gerade für eine „Musterdemokratie“ war die Gewissensprüfung ein schändlicher Sündenfall, der es verdient hat, nicht vergessen zu werden.

Am 30. Juni 1983 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes.

Danach war eine Gewissensprüfung nur noch bei Soldaten zulässig, die im Wehrdienst oder danach KDV beantragen.  Also prüft unser Staat weiter das Gewissen seiner Bürger.

In geringerem Umfang.

Wir wissen wie Welt geht

Sauerundkohl

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s